ESG-Rating-Verordnung: Rechte und Vorteile für bewertete Unternehmen

Ihr Kunde verlangt ein ESG-Rating – seit Juli 2026 gibt es dazu eine EU-Verordnung. Sie verpflichtet nicht das bewertete Unternehmen, sondern die Anbieter der Ratings.

Inhaltsverzeichnis

Das Wichtigste zusammengefasst

  • Die ESG-Rating-Verordnung richtet sich an die Anbieter von ESG-Ratings. Bewertete Unternehmen bekommen keine neuen Pflichten — ob Sie ein Rating brauchen, entscheidet weiterhin Ihr Kunde.
  • Vor der ersten Ausgabe eines Ratings muss der Anbieter Sie mindestens zwei volle Arbeitstage vorher informieren. Sie können dann sachliche Fehler melden. Über den Score verhandeln Sie damit nicht.
  • Anbieter müssen ihre Methodik offenlegen und dürfen nicht aus derselben Einheit beraten, wie man ein besseres Rating erzielt.
  • Ob ein Anbieter in der EU tätig sein darf, zeigt das öffentliche Register der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA). Ein reguliertes Rating ist aber kein Garant für ein gutes Ergebnis.



Die Anfrage kommt vom Einkauf eines Großkunden: Bitte lassen Sie sich bewerten. Plattform und Fristen werden genannt – so weit so bekannt. Auch bekannt sind die Herausforderungen die mit unbekannten Informationsgrundlagen sowie intransparenten und hochkomplexen Bewertungsmethoden einhergehen. Ganz zu schweigen von Geschäftsmodellen mancher Ratingagenturen, die Sie sowohl für die Bewertung als auch für die benötigte Beratung zur Verbesserung des Ratingergebnis zur Kasse bitten.

Nun werden ESG-Ratinganbieter in der EU reguliert: Die Verordnung gilt seit Juli 2026, die Übergangsphase läuft bis zu den Zulassungsentscheidungen der ESMA, die in den nächsten Monaten erwartet werden [1]. Reguliert werden die Anbieter. An den Pflichten der bewerteten Unternehmen ändert sich nichts — an ihrer Position gegenüber dem Anbieter jedoch schon.

Was regelt die Verordnung — und für wen?

Ein ESG-Rating ist im Sinne der Verordnung eine Stellungnahme, eine Punktebewertung oder beides — zu Umwelt, Sozialem und Menschenrechten sowie Unternehmensführung. Grundlage muss eine etablierte Methodik mit festgelegten Rating-Kategorien sein [1]. Reine ESG-Daten ohne Bewertung sind also kein Rating.

Adressat ist der ESG-Rating-Anbieter: eine Organisation, die solche Ratings professionell ausgibt und veröffentlicht oder vertreibt [1]. Sie braucht nun eine Zulassung der ESMA, um in der EU tätig zu sein. Kleine Anbieter können sich zunächst registrieren und gelten für eine Übergangszeit unter erleichterten Anforderungen [1][2].

Die Verordnung ist EU-Recht und gilt unmittelbar, ohne Umsetzung in ein nationales Gesetz. Die Aufsicht über die Anbieter liegt direkt bei der ESMA. Die österreichische Finanzmarktaufsicht FMA unterstützt sie und ist nationale Anlaufstelle. Das österreichische Begleitgesetz, das ESG-Rating-Verordnung-Vollzugsgesetz (BGBl. I Nr. 28/2026), ist gemeinsam mit der Verordnung in Kraft getreten und regelt die Rolle der FMA [3].

Zwei Beispiele besonders relevanter Rating-Anbieter zeigen, wie weit der Anwendungsbereich reicht. Das erste betrifft gemeinnützige Organisationen. Ihre Ratings für nichtgewerbliche Zwecke sind ausgenommen — aber nur, solange sie bewerteten Unternehmen keine Gebühren für Datenmeldung oder Rating verrechnen und Nutzer:innen nicht für den Zugang zahlen lassen [1]. CDP (ein wichtiger Rating-Anbieter im Bereich Klima, Wald und Wasser) ist als eine registrierte Charity organisiert, verlangt von offenlegenden Unternehmen aber eine Verwaltungsgebühr [4]. CDP hat angekündigt, die Zulassung zu beantragen [5]. Das zweite Beispiel betrifft die Art des Ratings, denn die Verordnung gilt nicht nur für Ratings, die Investor:innen nutzen. Auch Lieferketten-Bewertungen können darunterfallen: EcoVadis (ein weit verbreiteter ESG-Rating-Anbieter) ordnet seine Ratings ebenso der Verordnung zu [6].

Was Sie als bewertetes Unternehmen davon haben

Vorabinformation: Vor der ersten Ausgabe eines Ratings muss der Anbieter das bewertete Unternehmen mindestens zwei volle Arbeitstage vorher informieren. Das Unternehmen kann dann auf mögliche sachliche Fehler hinweisen [1][7]. Das gilt für Ratings, die seit Juli 2026 erstmals ausgegeben werden. Bei älteren Ratings greift es, wenn sie aktualisiert werden oder sich die Methodik wesentlich ändert [7]. Daraufhin muss der Anbieter Ihre Hinweise sorgfältig prüfen, das Rating aber nicht ändern. [8]. Es ist ein Korrekturkanal für Fakten, keine Verhandlung über den Score. Zwei Arbeitstage sind allerdings kurz. Wer diesen Kanal nutzen will, muss vorher die internen Zuständigkeiten und Ressourcen einplanen. Sonst verstreicht die Frist, bevor die Nachricht bei der richtigen Person ankommt.

Einblick in die eigenen Daten: Auf Antrag sollen bewertete Unternehmen den Datensatz einsehen können, der ihrem Rating zugrunde liegt [1]. EcoVadis bietet bewerteten Unternehmen dafür ein kostenloses Profil an, in dem sie die verwendeten Daten prüfen und sachliche Fehler korrigieren können [6].

Beschwerde: Anbieter müssen ein Beschwerdeverfahren einrichten und veröffentlichen, das bewerteten Unternehmen und Nutzer:innen offensteht [1].

Offenlegung der Methodik: Anbieter müssen Methodik, Modelle, zentrale Annahmen und Datenquellen offenlegen. Wer ein Gesamtrating über die Dimensionen E, S und G vergibt, muss auch offenlegen, wie Umwelt, Soziales und Unternehmensführung gewichtet sind [1].

Getrennte Rollen: Ein Rating-Anbieter darf aus derselben Einheit keine Beratung anbieten, die die Unabhängigkeit seiner Ratings beeinträchtigen kann. Die ESMA nennt als Beispiel ausdrücklich die Beratung von Kund:innen dazu, wie sie ihre ESG-Ratings verbessern [9].

Was sich nicht ändert

Der Druck kommt weiterhin von Ihrem Kunden, nicht vom Gesetzgeber. Rechtlich ist ein ESG-Rating für bewertete Unternehmen nämlich komplett freiwillig. In der Realität entscheidet der Kunde, ob es eine Voraussetzung für die Geschäftsbeziehung ist.

Ein gutes Ergebnis braucht Vorlaufzeit. Die Verordnung macht das Verfahren nachvollziehbarer. Die Nachweise, die ein Rating verlangt, muss das bewertete Unternehmen nach wie vor selbst entwickeln.

Und die Verordnung ist kein Garant für einen guten Score. Sie regelt, wie ein Anbieter arbeitet — nicht, welches Ergebnis ein Unternehmen verdient. Das Rating eines zugelassenen Anbieters ist reguliert und beaufsichtigt. „Gesetzlich anerkannt“ oder „zertifiziert“ ist es damit aber nicht.

Die Ergebnisse verschiedener Anbieter werden sich deshalb nicht angleichen. Die Verordnung verlangt, dass Methoden offenliegen — nicht, dass alle Anbieter dieselbe verwenden. Wer von mehreren Kunden unterschiedliche Ratings angefordert bekommt, wird weiterhin unterschiedliche Ergebnisse sehen. Nur lässt sich künftig besser nachvollziehen, warum.

Wissen Sie schon, wer in Ihrem Unternehmen die zwei Arbeitstage nutzt, wenn die Vorabinformation über Ihr Ratingergebnis eintrifft?



Quellen

[1] Europäische Union (2024): Verordnung (EU) 2024/3005 über die Transparenz und Integrität von Rating-Tätigkeiten in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG) – https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32024R3005

[2] ESMA (2026): ESG Rating Providers – https://www.esma.europa.eu/esmas-activities/investors-and-issuers/esg-rating-providers

[3] FMA (2026): ESG-Ratings – https://www.fma.gv.at/querschnittsthemen/sustainable-finance/esg-ratings/

[4] CDP (2026): CDP Disclosure 2026 – https://www.cdp.net/en/disclosure-2026

[5] CDP (2026): Regulatory compliance and governance – https://www.cdp.net/en/about/regulatory-compliance-and-governance

[6] EcoVadis (2026): Trust Center – ESMA – https://ecovadis.com/trust-center/esma/

[7] ESMA (2025): Q&A 2719 – Notification of the rated item prior to first issuance (Art. 15 Abs. 12) – https://www.esma.europa.eu/publications-data/questions-answers/2719

[8] ESMA (2025): Q&A 2716 – Comments of the rated item pursuant to Art. 15 Abs. 12 – https://www.esma.europa.eu/publications-data/questions-answers/2716

[9] ESMA (2026): Q&A 2889 – Consulting activities relevant for the separation of business (Art. 16 Abs. 1 lit. a) – https://www.esma.europa.eu/publications-data/questions-answers/2889

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