Nicht-EU-Unternehmen, die in der EU einen Nettoumsatz von 150 Mio. Euro erzielen sowie mindestens eine Tochtergesellschaft oder Zweigniederlassung in der EU haben und bestimmte Schwellen-werte รผberschreiten.
Ausgenommen sind Tochtergesellschaften, deren Nachhaltigkeitsinformationen gem. den Berichterstattungsstandards im Bericht der Muttergesellschaft inkludiert sind.