Was genau ist die Ökodesign-Verordnung?
Seit dem Jahr 2009 ist in der Europäischen Union eine Ökodesign-Richtlinie in Kraft, die spezifische Anforderungen zur umweltgerechten Gestaltung von energieverbrauchsrelevanten Produkten festlegt. Diese Richtlinie hat maßgeblich zur signifikanten Steigerung der Energieeffizienz von Produkten innerhalb der EU beigetragen. [3,4]
Trotz dieser Erfolge sind immer noch zahlreiche Produkte auf dem Markt, die beispielsweise durch ihre Produktion oder Vernichtung unserer Umwelt schaden. Deshalb steht nun eine wichtige Veränderung an: Die bestehende Ökodesign-Richtlinie soll durch eine neue Ökodesign-Verordnung ersetzt und erweitert werden. Diese Verordnung wird nicht nur für energieintensive Produkte gelten, sondern für praktisch alle Waren, die in der EU in Umlauf gebracht werden. [2]
Das Ziel ist klar: Die ökologische Nachhaltigkeit aller Produkte fördern und sicherstellen, dass diese die Anforderungen an ökologische Nachhaltigkeit erfüllen. Damit soll ein bedeutender Schritt in Richtung einer nachhaltigeren Zukunft gesetzt werden.
Die neuen Ökodesign-Anforderungen sollen hierbei unter anderem Folgendes abdecken:
- Haltbarkeit, Wiederverwendbarkeit, Nachrüstbarkeit und Reparierbarkeit von Produkten
- Vorhandensein chemischer Stoffe, die die Wiederverwendung und das Recycling von Materialien verhindern
- Energie- und Ressourceneffizienz
- Recycling Anteil
- Direktes Verbot der Vernichtung unverkaufter Verbrauchsprodukte (zB. Textilien)
- CO2- und Umweltfußabdruck
- Verfügbare Produktinformationen [4]
Vgl. [4]
Ziel der neuen Verordnung ist es, eine Entwicklung hin zur Kreislaufwirtschaft und weg von einer Wegwerfgesellschaft voranzubringen. Grundlage ist hierbei der EU Green Deal. [5]
Ab wann tritt die neue Verordnung in Kraft?
Die neue Ökodesign-Verordnung formuliert vorerst grundlegende Leistungsanforderungen an das Produktdesign, welche zukünftig in nachgeordneten Regelungen für konkrete Produktgruppen ausdefiniert werden sollen.
Nachdem der Beschluss der EU-Mitgliedstaaten bereits gefällt wurde, muss die Ökodesign-Verordnung nun formell vom Europäischen Parlament angenommen werden. Nach dem anschließenden finalen Beschluss des Rats kann die Verordnung – voraussichtlich im zweiten Quartal 2024 – in Kraft treten.
Nachdem der delegierte Rechtsakt in Kraft tritt, haben Wirtschaftsbeteiligte eine Zeitspanne von mindestens 18 Monaten, um sich auf die neuen Vorschriften einzustellen. Gleichzeitig gilt für alle EU-Mitgliedsstaaten eine Frist von zwei Jahren, um die notwendigen nationalen Maßnahmen anzupassen und einzuführen. [2,4]
Was bedeutet das für Konsument:innen?
Verbraucher:innen profitieren von der neuen Ökodesign-Verordnung auf vielfältige Weise. Durch einen geringeren Stromverbrauch sowie erhöhte Langlebigkeit und Reparierbarkeit der Produkte können sie beispielsweise Kosten einsparen.
Zusätzlich werden ihnen nützliche Tools an die Hand gegeben, darunter ein Digitaler Produktpass, ein Ökodesign-Label und ein Reparierbarkeits-Index. Der Digitale Produktpass soll beispielsweise helfen, fundierte Kaufentscheidungen zu treffen, während er es Behörden gleichzeitig erleichtert, Prüfungen und Kontrollen durchzuführen. [4]
Was bedeutet das für Unternehmen?
Welche Produktkategorien zuerst betroffen sein werden, wird erst nach Erlass der Verordnung bestätigt. Im Vorschlagspapier der Kommission ist jedoch die Rede von neuen Vorschriften für Textilien, Brauprodukte, Batterien, Verpackungen und Chemikalien sowie Produkten der Unterhaltungselektronik. [6]
Unternehmen, welche mit Produkten dieser Kategorien in der EU handeln, könnten also bald verpflichtet sein, ihr Produktdesign anzupassen um neue Leistungsanforderungen zu erfüllen. Beachtet werden müssten dann neue Vorgaben für Aspekte der Material-, Energie- und Ressourceneffizienz. Dabei sind Übergangsfristen von 18 Monaten vorgesehen. Hinzu kommt, dass große Unternehmen wie bereits erwähnt jedes Jahr offenlegen müssten, wie viele unverkaufte Verbrauchsprodukte sie vernichten und warum. [2]
Verstöße gegen die neuen Ökodesign-Anforderungen werden, wie bei der bereits geltenden Richtlinie, Sanktionen nach nationalem Recht mit sich ziehen. [6]
Die neuen Vorschriften bringen mehr Transparenz in die Unternehmenspraktiken. Sie sind nicht nur für Unternehmen relevant, die öffentliche Aufträge vergeben, sondern auch für kleine und mittlere Unternehmen, welche in der EU tätig sind. Profitieren können Unternehmen hierbei durch zukünftig vereinheitlichten Warenverkehr im Binnenmarkt und die Erschließung neuer Märkte und Marktanteile.
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Lesen Sie hier mehr zum Thema:
BMUV: Nachhaltige Produkte werden EU-weit neuer Standard | Pressemitteilung:
EUR-Lex – 52022PC0142 – EN – EUR-Lex (europa.eu)
Quellen
[1] Textiles_Factsheet_de.pdf (2).pdf
[2] BMUV: Nachhaltige Produkte werden EU-weit neuer Standard | Pressemitteilung:
[3] (Richtlinie – 2009/125 – EN – EUR-Lex (europa.eu))
[4] Nachhaltige Produkte sollen zur neuen Norm in der EU werden – Europäische Kommission (europa.eu):
[5] EUR-Lex – 52022PC0142 – EN – EUR-Lex (europa.eu
Bildquelle: © Radowan Nakif Rehan, Unsplash