Was ist die Green Claims Directive?
Die Green Claims Directive, auch bekannt als Richtlinie über Umweltaussagen oder Richtlinie über Nachweisbarkeit und Kommunikation umweltbezogener Produktangaben, ist eine wegweisende Initiative der Europäischen Kommission im Rahmen des EU Green Deals. Ihr Hauptziel besteht darin, das Problem des Greenwashings anzugehen und sicherzustellen, dass Umweltangaben und -kennzeichnungen für Verbraucher:innen glaubwürdig und vertrauenswürdig sind.
Konkret soll die Green Claims Directive dazu beitragen, die Vielzahl von Umweltzeichen und -angaben, die auf Produkten und von Unternehmen verwendet werden, transparenter und vergleichbarer zu machen. Sie zielt darauf ab, die Verlässlichkeit, Vergleichbarkeit und Überprüfbarkeit dieser Angaben EU-weit zu gewährleisten.
Durch klare Kriterien für die Nachweisbarkeit von Umweltaussagen und -kennzeichnungen sowie Anforderungen an die Überprüfung durch unabhängige Gutachter soll das Vertrauen der Verbraucher:innen gestärkt werden. Dies ermöglicht ihnen, informiertere Kaufentscheidungen zu treffen und sich vor Täuschungen durch Greenwashing zu schützen.
Die Green Claims Directive stellt somit einen wichtigen Schritt hin zu einer nachhaltigeren Wirtschaft und Gesellschaft dar. Sie fördert gleiche Wettbewerbsbedingungen für umweltverträgliche Produkte und trägt dazu bei, eine umweltfreundliche Kreislaufwirtschaft in der EU zu schaffen. [1,2,3]
Ab wann gilt sie?
Der Vorschlag wurde bereits am 23. März 2023 von der EU-Kommission vorgelegt. Eine endgültige Entscheidung des EU-Parlaments steht noch aus, soll jedoch vor den EU-Wahlen im Juni 2024 getroffen werden. Wenn alles nach Plan verläuft, haben die Mitgliedsstaaten dann 24 Monate Zeit, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Somit könnte die Direktive im Juni 2026 in Kraft treten, wobei Unternehmen dann ein Jahr Zeit hätten, um die Bestimmungen zu implementieren. Das heißt, sie würde voraussichtlich im Juni 2027 relevant werden. [2,4,5]
Wer wird von der Green Claims Directive betroffen sein?
ür Unternehmen bedeutet das Inkrafttreten der Directive eine Neuausrichtung ihrer umweltbezogenen Produktkommunikation. Die Richtlinie zwingt sie dazu, ihre Umweltaussagen auf eine belastbare Basis zu stellen und Transparenz sicherzustellen. Durch die Einführung eines gemeinsamen Regelwerks für den EU-Binnenmarkt verschafft der Vorschlag den Unternehmen einen Wettbewerbsvorteil für Unternehmen, die sich bereits ernsthaft um die Entwicklung umweltfreundlicher Produkte, Dienstleistungen und organisatorische Verfahren bemühen und ihre Auswirkungen auf die Umwelt verringern. Gleichzeitig erschwert die Richtlinie es Unternehmen, hinter oberflächlichen Lösungen wie der reinen Kompensation von CO2-Emissionen zu verstecken. [2,5]
Für Verbraucher:innen bedeutet die Green Claims Directive mehr Sicherheit bei ihren Kaufentscheidungen. Sie sollen verlässliche, vergleichbare und überprüfbare Informationen erhalten, um bewusstere Entscheidungen treffen zu können. Das Risiko des Greenwashings wird verringert, und Verbraucher:innen können sich auf die Umweltverträglichkeit der Produkte verlassen. [3]
Die Green Claims Directive zielt darauf ab, die Umweltzeichen und -angaben EU-weit verlässlich, vergleichbar und überprüfbar zu machen. Sie soll gleiche Wettbewerbsbedingungen schaffen und einen Beitrag zur Schaffung einer umweltfreundlichen Kreislaufwirtschaft in der EU leisten. [2,3]
Wie können Unternehmen sich auf die Umsetzung der Richtlinie vorbereiten?
Um sicherzustellen, dass Unternehmen auf die bevorstehenden Veränderungen durch die Green Claims Directive vorbereitet sind, ist es ratsam, bereits jetzt aktiv zu werden. Betroffene Unternehmen sollten damit beginnen, ihre aktuelle Produktkommunikation kritisch zu hinterfragen und zu überlegen, wie sie Umweltaussagen künftig transparenter gestalten können. Dies bedeutet, einen genauen Blick auf bestehende Umweltangaben und -labels zu werfen und sicherzustellen, dass sie den neuen Anforderungen entsprechen, die mit der Richtlinie eingeführt werden.
Es ist wichtig, sich bewusst zu machen, dass Umweltaussagen und -label vor der Inverkehrbringung genehmigt werden müssen, was eine gründliche Vorbereitung erfordert. Unternehmen sollten daher bereits jetzt damit beginnen, interne Prozesse zu überprüfen und sicherzustellen, dass sie den Anforderungen der Green Claims Directive entsprechen. Dazu gehört unter anderem die Entwicklung klarer Kriterien und Methoden zur Nachweisbarkeit von Umweltaussagen, sowie die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit unabhängigen Gutachtern für die Überprüfung und Zertifizierung dieser Aussagen.
Insgesamt bietet die Green Claims Directive Unternehmen die Möglichkeit, ihre umweltbezogene Produktkommunikation zu verbessern und gleichzeitig Vertrauen bei den Verbraucher:innen zu schaffen. Indem sie sich aktiv auf die Umsetzung der Richtlinie vorbereiten, können Unternehmen nicht nur den Anforderungen der Gesetzgebung gerecht werden, sondern auch langfristig von einem verbesserten Image und einer gesteigerten Glaubwürdigkeit profitieren. [2,3,4]
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Quellen
[1] EUR-Lex – 52023PC0166 – EN – EUR-Lex (europa.eu)
[2] Green claims – European Commission (europa.eu)
[3] Green Claims Directive – KPMG Deutschland
[4] Green Claims-Direktive – WWF Österreich
[5] QANDA_23_1693_EN.pdf (europa.eu)
Bildquelle: © Eduardo Soares, Unsplash