CSDDD: Nachhaltigkeit entlang der gesamten Lieferkette?

Die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) soll in der EU tätige Unternehmen dazu verpflichten, aktiv den Schutz von Menschenrechten und Umwelt in ihrer Lieferkette zu verfolgen – Nun wurde sie vom EU-Rat final angenommen. Was bedeutet das?

Inhaltsverzeichnis

Das Wichtigste zusammengefasst

  • Die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) soll als neue Richtlinie nachhaltiges und verantwortungsbewusstes unternehmerisches Handeln entlang von Wertschöpfungsketten für in der EU tätige Unternehmen verankern.
  • Sie legt eine Sorgfaltspflicht für Unternehmen fest, um negative Auswirkungen auf Menschenrechte und Umwelt in ihren Betrieben und Lieferketten zu identifizieren, zu beenden, zu verhindern und zu mindern.
  • Unternehmen müssten dann ihre Strategie anpassen, um den Sorgfaltspflichten gerecht zu werden und potenzielle Maßnahmen ergreifen zu können.
  • Konsument:innen könnten von der CSDDD durch erhöhte Transparenz, mehr Entscheidungssicherheit sowie einen entscheidenden Schritt in Richtung Schutz von Menschen- und Arbeitsrechten und Umweltschutz profitieren.
  • Bei einer Abstimmung am 15.03.2024 konnte im EU-Rat eine ausreichende Mehrheit für die Implementierung der CSDDD erreicht werden. Nun muss die Richtlinie nur noch vor vom derzeitigen Parlament angenommen werden.

Was ist die CSDDD und wann wird sie in Kraft treten?

Die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD), auch bekannt als EU-Lieferkettengesetz oder „Richtlinie zur unternehmerischen Sorgfaltspflicht im Bereich der Nachhaltigkeit“, ist eine wegweisende Initiative der Europäischen Union. Sie ist Teil des EU Green Deals und unterstützt die Umsetzung der Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung (UN SDGs).

Ihr Ziel ist es, Unternehmen dazu zu verpflichten, Umwelt- und Sozialrisiken entlang ihrer Lieferketten zu identifizieren, zu beenden, zu verhindern und zu mindern. Die CSDDD soll sicherstellen, dass Unternehmen ihre Verantwortung für Umwelt und Menschenrechte wahrnehmen und zur Bewältigung globaler Herausforderungen beitragen. [1,2,3,8]

Nachdem die CSDDD im Dezember 2023 von der EU-Kommission verabschiedet wurde, stand die finale Zustimmung aller EU-Organe aus. Nach einigem Hin und Her stimmte der EU-Rat am 15. März 2024 final die CSDDD ab und konnte eine ausreichende Mehrheit erreichen. Nun fehlt nur noch die Zustimmung des EU-Parlaments, welche jedoch als sicher gilt. [2,5,6]

Nach einer Einigung, haben die EU-Mitgliedsstaaten zwei Jahre Zeit, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Würde es hierzu noch im Juni kommen, so wäre mit einem Inkrafttreten voraussichtlich ab Mitte 2026 zu rechnen. [1]

Anschließende Phase-In Regelungen geben Unternehmen ausreichend Zeit, sich auf die notwendigen Anpassungen durch die CSDDD vorzubereiten. Für alle betroffenen Unternehmen, wird die Richtlinie daher voraussichtlich erst in 5 Jahren gelten. [6]

Wer wäre von der Richtlinie generell betroffen?

Die CSDDD gilt als Ausweitung anderer bereits gültiger Lieferkettengesetze wie beispielsweise das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG). [3]

Sie soll alle Unternehmen betreffen, die in der EU tätig sind, unabhängig von ihrem Standort. Differenzierungen erfolgen anhand von Mitarbeiter:innenzahlen und Nettoumsätzen.

Betroffen wären:

EU-Unternehmen

  • mit >1.000 Beschäftigten & Nettoumsatz von >450 Mio € im letzten Geschäftsjahr

Nicht EU-Unternehmen

  • mit Nettoumsatz von >450 Mio € in der EU

Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU)

  • Sind nicht direkt betroffen, müssen jedoch als Teil der Lieferkette von großen Unternehmen ggf. auch Informationen offenlegen [1, 8]

Vgl. [1, 6]

Welche Auswirkungen hätte die CSDDD?

Unternehmen, welche von der CSDDD betroffen sein werden, müssten die dann geltenden Sorgfaltspflichten in ihre Unternehmenspolitik einbeziehen und eine Strategie zu deren Erfüllung erstellen. [1]

Hierfür müssten potenzielle und tatsächliche negative Auswirkungen auf Menschenrechte und Umwelt in ihren eigenen Betrieben, Tochtergesellschaften und in ihrer Wertschöpfungskette identifiziert werden. Anschließend wären sie verpflichtet, Maßnahmen zur Verhinderung potenzieller und zur Beendigung tatsächlicher negativer Auswirkungen zu ergreifen. Diese Maßnahmen sollten dann in Zusammenarbeit mit ihrer Wertschöpfungskette entwickelt werden. Den Unternehmen wird davon abgeraten, Geschäftsbeziehungen direkt zu beenden, wenn nachteilige Auswirkungen auftreten. [1,4,7]

Es gilt somit, eine Strategie zu erstellen, welche Tätigkeiten von Akteur:innen anhand der gesamten Wertschöpfungskette regelmäßig untersucht und bewertet. Potenzielle Kosten für Unternehmen entstehen durch die Anpassung an die Sorgfaltspflichten sowie durch die ggf. notwendige Umstellung der eigenen Tätigkeiten und Wertschöpfungsketten. Ein Verstoß gegen die Pflichten der CSDDD würde verwaltungsrechtliche Sanktionen sowie zivilrechtliche Haftung nach sich ziehen. [3,5,7]

Die jährliche Veröffentlichung eines Berichtes über die unter die Richtlinie fallenden Angelegenheiten würde allerdings nur für Unternehmen gelten, welche nicht bereits nach CSRD berichtspflichtig sind. [7]

Konsument:innen würden von der CSDDD aufgrund einer erhöhten Transparenz in der Geschäftspraktiken von Unternehmen profitieren. Diese würde es Ihnen ermöglichen, fundierte Entscheidungen treffen zu können und das Vertrauen erhöhen.

Zusätzlich könnten sie von einem verbesserten Schutz der Menschen- und Arbeitsrechte entlang der Wertschöpfungsketten sowie einem weiteren Ansatz zum Schutz der Umwelt für zukünftige Generationen ausgehen. [1]

Als von der CSDDD betroffenes Unternehmen müssten Sie die Auswirkungen entlang Ihrer Wertschöpfungsketten identifizieren. Wir stehen Ihnen zur Seite und helfen Ihnen, zukünftige Anforderungen eigenständig umzusetzen.

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Lesen Sie hier mehr zur CSDDD:

EUR-Lex – 52022PC0071 – EN – EUR-Lex (europa.eu)

Corporate sustainability due diligence – European Commission (europa.eu)

Quellen

[1] Corporate sustainability due diligence – European Commission (europa.eu)

[2] EU Corporate Sustainability Due Diligence Law Most Likely Dead, For Now (forbes.com)

[3] Die Europäische Lieferkettenrichtlinie CSDDD – PwC

[4] What is the Corporate Sustainability Due Diligence Directive? | Deloitte UK

[5] EU-Länder einigen sich auf Lieferkettengesetz | tagesschau.de

[6] After Delays, EU Approves Corporate Sustainability Due Diligence Law (forbes.com)

[7] praesentation-csddd.pdf (wko.at)

[8] EUR-Lex – 52022PC0071 – EN – EUR-Lex (europa.eu)

Bildquelle: © Felix Haumann, Pexels

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