Was ist die CSDDD und bis wann muss sie umgesetzt werden?
Die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD), auch bekannt als EU-Lieferkettengesetz oder „Richtlinie zur unternehmerischen Sorgfaltspflicht im Bereich der Nachhaltigkeit“, ist eine wegweisende Initiative der Europäischen Union. Sie ist Teil des EU Green Deals und unterstützt die Umsetzung der Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung (UN SDGs).
Ihr Ziel ist es, Unternehmen dazu zu verpflichten, Umwelt- und Sozialrisiken entlang ihrer Lieferketten zu identifizieren, zu beenden, zu verhindern und zu mindern. Die CSDDD soll sicherstellen, dass Unternehmen ihre Verantwortung für Umwelt und Menschenrechte wahrnehmen und zur Bewältigung globaler Herausforderungen beitragen. [1,2,3,8]
Nachdem die CSDDD im Dezember 2023 von der EU-Kommission verabschiedet wurde, stand die finale Zustimmung aller EU-Organe aus. Nach einigem Hin und Her stimmte der EU-Rat am 15. März 2024 final die CSDDD ab und konnte eine ausreichende Mehrheit erreichen. Die Zustimmung des EU-Parlaments erfolgte Anfang Juli, weshalb die CSDDD am 25.7.2024 in Kraft trat. [1,2,5,6,9]
Nun haben die EU-Mitgliedsstaaten zwei Jahre Zeit, um die Richtlinie bis zum 26.7.2026 in nationales Recht umzusetzen. [1]
Anschließende Phase-In Regelungen geben Unternehmen ausreichend Zeit, sich auf die notwendigen Anpassungen durch die CSDDD vorzubereiten. Für alle betroffenen Unternehmen, wird die Richtlinie daher voraussichtlich erst in 5 Jahren gelten. [6]
Wer ist von der Richtlinie generell betroffen?
Die CSDDD gilt als Ausweitung anderer bereits gültiger Lieferkettengesetze wie beispielsweise das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG). [3]
Sie wird alle Unternehmen betreffen, die in der EU tätig sind, unabhängig von ihrem Standort. Differenzierungen erfolgen anhand von Mitarbeiter:innenzahlen und Nettoumsätzen.
Betroffen sind:
Ab Juli 2027 | Ab Juli 2028 | Ab Juli 2029 | |
EU-Unternehmen | > 5.000 Beschäftigte global + weltweiter Nettoumsatz von > 1,5 Mrd. € | > 3.000 Beschäftigte global + weltweiter Nettoumsatz von > 900 Mio. € | > 1.000 Beschäftigte global + weltweiter Nettoumsatz von > 450 Mio. € |
Nicht EU-Unternehmen | EU-weiter Nettoumsatz von > 1.500 Mio.€ | EU-weiter Nettoumsatz von > 900 Mio.€ | EU-weiter Nettoumsatz von > 450 Mio.€ oder Franchise-Unternehmen mit EU-Lizenzgebühren > 22,5 Mio. € und > 80 Mio. € Nettoumsatz |
Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU)
- Sind nicht direkt betroffen, müssen jedoch als Teil der Lieferkette von großen Unternehmen ggf. auch Informationen offenlegen [1, 8]
Wie können wir uns auf die CSDDD vorbereiten?
Zur Vorbereitung auf die Umsetzung der CSDDD empfehlen wir folgende Schritte:
- Lieferanten – Risikoanalyse durchführen
- Verankerung der Anforderungen im Code of Conduct
- Stakeholdereinbindung planen und vorsehen
- Beschwerdesystem einführen
- Kontrolle der Maßnahmenwirksamkeit
- Verankerung der Sorgfaltspflichten im Management
Reporting der Due Diligence Prüfungen
Welche Auswirkungen hat die CSDDD?
Unternehmen, welche von der CSDDD betroffen sein werden, müssen die dann geltenden Sorgfaltspflichten in ihre Unternehmenspolitik einbeziehen und eine Strategie zu deren Erfüllung erstellen. [1]
Hierfür müssen potenzielle und tatsächliche negative Auswirkungen auf Menschenrechte und Umwelt in ihren eigenen Betrieben, Tochtergesellschaften und in ihrer Wertschöpfungskette identifiziert werden. Anschließend sind sie verpflichtet, Maßnahmen zur Verhinderung potenzieller und zur Beendigung tatsächlicher negativer Auswirkungen zu ergreifen. Diese Maßnahmen sollten dann in Zusammenarbeit mit ihrer Wertschöpfungskette entwickelt werden. Den Unternehmen wird davon abgeraten, Geschäftsbeziehungen direkt zu beenden, wenn nachteilige Auswirkungen auftreten. [1,4,7]
Es gilt somit, eine Strategie zu erstellen, welche Tätigkeiten von Akteur:innen anhand der gesamten Wertschöpfungskette regelmäßig untersucht und bewertet. Potenzielle Kosten für Unternehmen entstehen durch die Anpassung an die Sorgfaltspflichten sowie durch die ggf. notwendige Umstellung der eigenen Tätigkeiten und Wertschöpfungsketten. Ein Verstoß gegen die Pflichten der CSDDD würde verwaltungsrechtliche Sanktionen sowie zivilrechtliche Haftung nach sich ziehen. [3,5,7]
Die jährliche Veröffentlichung eines Berichtes über die unter die Richtlinie fallenden Angelegenheiten wird allerdings nur für Unternehmen gelten, welche nicht bereits nach CSRD berichtspflichtig sind. [7]
Konsument:innen sollen von der CSDDD aufgrund einer erhöhten Transparenz in der Geschäftspraktiken von Unternehmen profitieren. Diese würde es Ihnen ermöglichen, fundierte Entscheidungen treffen zu können und das Vertrauen erhöhen.
Zusätzlich könnten sie von einem verbesserten Schutz der Menschen- und Arbeitsrechte entlang der Wertschöpfungsketten sowie einem weiteren Ansatz zum Schutz der Umwelt für zukünftige Generationen ausgehen. [1]
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Als von der CSDDD betroffenes Unternehmen müssten Sie die Auswirkungen entlang Ihrer Wertschöpfungsketten identifizieren. Wir stehen Ihnen zur Seite und helfen Ihnen, zukünftige Anforderungen eigenständig umzusetzen.
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Lesen Sie hier mehr zur CSDDD:
EUR-Lex – 52022PC0071 – EN – EUR-Lex (europa.eu)
Corporate sustainability due diligence – European Commission (europa.eu)
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Quellen
[1] Corporate sustainability due diligence – European Commission (europa.eu)
[2] EU Corporate Sustainability Due Diligence Law Most Likely Dead, For Now (forbes.com)
[3] Die Europäische Lieferkettenrichtlinie CSDDD – PwC
[4] What is the Corporate Sustainability Due Diligence Directive? | Deloitte UK
[5] EU-Länder einigen sich auf Lieferkettengesetz | tagesschau.de
[6] After Delays, EU Approves Corporate Sustainability Due Diligence Law (forbes.com)
[7] praesentation-csddd.pdf (wko.at)
[8] EUR-Lex – 52022PC0071 – EN – EUR-Lex (europa.eu)
[9] https://www.wko.at/sbg/news/eu-lieferketten-richtlinie–was-kommt-auf-die-unternehmen-zu-1
[11] https://www.wko.at/noe/transport-verkehr/spedition-logistik/update-csddd
Bildquelle: © Felix Haumann, Pexels