CSRD

Alles über die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)

Durch die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) sind in den nächsten Jahren tausende Unter­nehmen in der EU zur Erstellung eines Nachhaltig­keits­berichts verpflichtet, in Österreich sind es ca. 2.000. Die erste betroffene Unter­nehmens­­gruppe muss bereits über das Geschäftsjahr 2024 berichten. Aber langsam von vorne.

Was ist die CSRD?

Die CSRD löst die bisherigen gesetzlichen Vorschriften zur Nachhaltig-keitsberichterstattung ab. Das Ziel ist es einerseits, die Transparenz zu erhöhen und die Nachhaltigkeitsberichterstattung auf das Niveau der Finanzberichterstattung zu bringen. Andererseits geht es aber auch darum, die europäische Wirtschaft resilient gegen ökologische Krisen wie der Klima- und Biodiversitätskrise zu machen sowie Verantwortung für soziale Standards entlang globaler Lieferketten zu etablieren.

Das bedeutet konkret, dass die betroffenen Unternehmen in Zukunft einen Nachhaltigkeitsbericht als Teil ihres Lageberichts veröffentlichen müssen und dieser auch extern geprüft werden muss.

Kurz zusammengefasst:

CSRD

steht für

“Corporate Sustainability 
Reporting”

CSRD

löst die

bisherigen gesetztlichen Vorschriften zur Nachhaltigkeits­berichterstattung ab

CSRD

beinhaltet

eine exterene Prüfung des Nachhaltigkeits­berichts als 
Teil des Lageberichts

CSRD

betrifft

2.000 Unternehmen in Österreich

ESRS

Ein einheitlicher 
Berichtsstand legt 
die Inhalte fest.
Ebene: 
[Konsolidiertes] 
Unternehmen

CSRD

Rahmen für 
Berichterstattung: 
Wer muss berichten?
Wann, wo und wie 
wird berichtet?

Taxonomie

Klassifizierungssystem
für nachhaltige
Wirtschaftsaktivitäten.
Ebene:
Einzelne Wirtschafts-
aktivitäten

Wer muss ab wann berichten?

Was haben die ESRS und EU-Taxonomie damit zu tun?

Unternehmen, die von der CSRD betroffen sind, müssen verpflichtend anhand der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) und EU-Taxonomie-Verordnung berichten.
Die ESRS bestehen aus 2 allgemeinen und 10 themenspezifischen Standards, welche sehr detailliert die im Lagebericht offenzulegenden Informationen definieren. Diese beinhalten

Die EU-Taxonomie legt technische Kriterien fest, um zu bestimmen, ob eine wirtschaftliche Aktivität als nachhaltig gilt. Diese Kriterien beziehen sich auf 6 Umweltziele. Um als nachhaltig eingestuft zu werden, müssen Unternehmen nachweisen, dass ihre Tätigkeiten erheblich zur Erreichung dieser Umweltziele beitragen und keine erheblichen negativen Auswirkungen auf andere Umweltziele haben. Außerdem müssen die Anforderungen an den sozialen Mindest-schutz eingehalten werden.

Im Lagebericht muss dann dargestellt werden, wie hoch jeweils der nachhaltige Anteil an Umsatz, Capex und Opex ist.

Die Berichtspflicht greift gestaffelt über die nächsten Jahre:

Geschäftsjahr 2024

PIEs >500 Mitarbeit­erInnen bereits bisher vom NaDiVeG betroffen


Erstbericht: 2025

Geschäftsjahr 2025:

>250 Mitarbeiter-Innen
>40 Mio. Umsatz
>20 Mio. Bilanz-summe

2 von 3 Größenkriterien
Erstbericht: 2026

Geschäftsjahr 2026

Kapital­markt-orientierte KMUs (>10 Mitarbeiter-Innen)


Erstbericht: 2027

Geschäftsjahr 2028

Drittstaaten­firmen


Erstbericht: 2029

Ihr Unternehmen ist betroffen 
– was jetzt?

Bestimmung des Status Quo

Erstellung der Treibhausgasbilanz

Durchführung der Wesentlichkeits­analyse

Auf Basis dieser ersten Schritte können Sie Ambitionsniveau und Strategie für Ihr Unternehmen festlegen, den Handlungsbedarf definieren und einen entsprechenden Fahrplan ableiten.

Diese Schritte können Sie übrigens mit uns gemeinsam in unseren Umsetzungstrainings machen. In diesen 2-Tages-Modulen lernen Sie, die regulatorischen Anforderungen mit Hilfe unser Arbeitsvorlagen und praktischen Anleitungen selbstständig umzusetzen.

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